Dies & Das

Viel Spektakuläres passiert in diesen Tagen nicht, daher ist es seit langem mal wieder an der Zeit für einen zusammenfassenden „Dies & Das“ – Beitrag:

  • Der steigende Goldpreis, welcher jetzt die Grenze von 500 Euro je Unze nach oben durchbrochen hat, sorgt dafür, dass der Versand z.B. einer 1 Unzen Goldmünze mit DHL nicht mehr versichert ist. Versichert sind lediglich Münzen oder Edelmetalle, die in ihrem Wert 500 Euro nicht überschreiten. Andernfalls ist die komplette Summe unversichert.
  • Zur Zeit flattern wohl eine Menge Strafanzeigen bei Personen ein, die in diversen Online-Auktionshäusern Münzen aus dem Dritten Reich mit (unverdeckten) Hackenkreuz-Symbol angeboten haben. Nun mag man sicherlich darüber streiten können, inwiefern dies nach § 86a StGB gerechtfertigt ist, dennoch sollte man z.Z. vorsichtig sein.
  • Der erste BU – Kursmünzensatz aus Malta, der – neben den Euromünzen des Premieren-Jahrgangs 2008 – auch eine Medaille mit Goldüberzug enthalten wird, soll in einer Auflage von 40.000 Stück erscheinen und in einer Holzkiste verkauft werden. Ab dem 1. Januar 2008 sind bei der Zentralbank außerdem Rollen und eventuell übriggebliebene Starterkits erhältlich.
  • Irland hat aktualisierte Angaben hinsichtlich der Auflagenzahlen der Umlaufmünzen aus den vergangenen Jahren und vorläufige Zahlen für die Jahre 2006 und 2007 veröffentlicht. Einsehbar sind diese auf www.euro-auflagen.de.

3 Kommentare zu “Dies & Das”

  1. Wow!

    Das mit dem Paket wusste ich nicht – unschön, wenn dann alles unversichert ist. Bei meinen Auktionen war der Preis noch nicht ganz so hoch, aber das ist natürlich gut zu wissen! 🙂

    Es gibt doch sicher entsprechende Produkte, die dann höher versichert sind, oder?

    Und zu der Sache mit den Hakenkreuzen: Irgendwie ja etwas schwachsinnig – man sieht ja, dass es sich nicht um irgendwas anderes handelt, sondern eine Münze, die nun ja mal nicht „missbraucht“ werden kann…

  2. Malta Kms 40.000 und dann noch in einer Holzkiste.WOW!!
    Wurde ein Kms in einer Holzkiste schon einmal verkauft?!?

  3. Wer deutsche Umlaufsmünzen mit einem Hakenkreuz verkauft macht sich also strafbar.
    Demnach sind Münzen auch als Propagandamittel zu verstehen, auch wenn die Nazis diese nicht als solche mißbraucht haben. Andererseits kann man Münzen auch als Bodendenkmal bezeichnen, wenn man z. B. eine römische Münze ausgräbt. Als Archäologe würde ich gerne wissen, ob ich mich auch strafbar mache, wenn ich eine Urne ausgrabe und dann publiziere, die mit Hakenkreuzen gestempelt ist.
    Nun ja, man kann es auch übertreiben. Summa jus, summa injuria.
    Viele Grüße an alle Propagandamittelsammler und Bodendenkmalbesitzer.