Gerichtsstreit um Knut-Medaille

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere unter euch ja noch an die Knut-Medaille, die seinerzeit von der Braunschweiger Münzhandelsgesellschaft MDM zum Stückpreis von 10 Euro verkauft wurde? Soweit nicht ungewöhnlich, schließlich ist der Anbieter für den Vertrieb diverser solcher Medaillen bekannt. Wobei die Knut-Ausgabe im Vergleich sicherlich noch zu einem durchaus akzeptablen Preis erhältlich war, zumal 2 Euro vom Verkaufspreis an den Berliner Zoo gingen.

Knut Medaille

Der jetzt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt entschiedene Prozess drehte sich dann auch vielmehr um die Gestaltung der Medaille. Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung zwischen der Bundesbank und MDM. Die Bundesbank sah in dem Adler auf der Rückseite eine zu hohe Verwechslungsgefahr zu dem offiziellen Wappentier. In Braunschweig war man da natürlich anderer Meinung und so musste das Gericht zu einer Entscheidung kommen. Dieses befand dann ebenfalls, dass eine  Verwechslung ausgeschlossen werden kann und damit darf nicht nur die Knut-Medaille weiterverkauft werden, sondern auch eine Flocke-Ausgabe, die wohl schon in Planung sei.

Ich finde alleine schon die Klage der Bundesbank absurd, schließlich werden schon seit Jahren Medaillen mit dieser Rückseite ausgegeben und bis dato hat sich daran noch niemand gestört, was vielleicht auch daran liegt, dass die Zuständigkeit für solche Fälle bisher bei der Bundesschuldenverwaltung lag. Wenn sich die Bundesbank aber wirklich verwechslungsgefährdeten Medaillen widmen will, dann wartet mit Sicherheit noch eine Menge Arbeit auf sie. Mir fallen dazu spontan beispielsweise einige Ausgaben an, die stark an bestimmte 2 Euro Ausgaben erinnern. Hier wäre ein Einschreiten tatsächlich einmal wünschenswert!

4 Kommentare zu “Gerichtsstreit um Knut-Medaille”

  1. Ist schon witzig, das die Bundesbank wegen sowas klagt…mögen wohl den kleinen Eisbären nicht? 🙂
    Eine Verwechslungsgefahr besteht nun ganz objektiv wirklich nicht, zumal es wie bereits erwähnt schon sehr ähnliche Medaillen gab.

  2. „Der dort stilisierte Greifvogel ähnelte für die Bundesbank dem offiziellen Wappentier zu sehr.“

    „wegen Verwechslungsgefahr mit Zahlungsmitteln“

    Wäre etwas zu klären.
    Wie sieht denn der „offizielle“ Bundesadler aus?
    Wie sieht denn „offizielle“ Bundesadler auf den deutschen EURO-Münzen (1- und 2 -Euro-Münzen) aus?
    Als Beispiel könnten ja alle 10-Mark Stücke oder 10-Euro-Stücke dienen. Was sagt denn die Bundesbank dazu???

    Wer kann eine solche Medaille mit offiziellen Münzen verwechseln?

  3. Die Verwechslungsgefahr ist schon da.

    Ich habe das in der eigenen Familie erlebt.

    Mein Vater erstand neulich über MDM eine Max Planck Münze zum Preis von 10 Euro. Er dachte zuerst tatsächlich es handele sich um die offizielle 10 Euro Gedenkmünze.

    Tatsächlich war es eine Gedenkprägung mit der gleichen Rückseite wie die Knut-Münze. Sowas ähnliches wie diese hier http://www.mdm.de/shop/action/product?prodid=106665&productId=106665&pagerOffset=0#0, aber in Silber.

    Wenn MDM die Rückseite mit einem Bundesadler schmückt, dann will man wohl beim Kunden den Eindruck erwecken, es handelte sich um eine offizielle Ausgabe der Bundesrepublik Deutschland.

  4. MDM Werbung vom Steuerzahler finanziert, mehr können die sich doch gar nicht Wünschen, oder wer trägt die Gerichtskosten?

    Den „offiziellen“ Bundesadler gibt es nicht, sondern für die Gestalltung ist eine Bekanntmachung des ehem. Bundespräsidenten T.Heuss gültig:

    Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

    Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

    Die im Bundesministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Bundeswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.
    http://www.bund.de/nn_58888/Microsites/Protokoll/Staatliche-Symbole/Bundeswappen/Bekanntmachung-betreffend-das-Bundeswappen-un/Bekanntmachung-betreffend-das-Bundeswappen-un-knoten.html__nnn=true

    Wie man sieht,ist die künstlerische Ausgestalltung freigestellt. Allerdings schaut der Adler auf der Knutmedaille eh in die falsche Richtung, aber welcher leihe merkt das schon? Ohne Nennwertangabe sehe ich aber eigentlich keine Verwechslungsgefahr und verstehe den Aufstand der Bundesbank nicht.